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Verbandsmitteilung |
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Kennzeichnungspflicht für BrieftaubenDie Mitgliederversammlung des Verbandes hatte bereits am 15.01.2009 in Dortmund beschlossen, eine generelle Kennzeichnungspflicht für Brieftauben einzuführen. Hierzu ist § 3 der Verbandssatzung um die Ziffer 6 ergänzt worden. Die Vorschrift lautet: „Brieftauben müssen mindestens mit der Telefon-Nummer des Eigentümers gekennzeichnet sein.“ Damit besteht eine Kennzeichnungspflicht nicht mehr nur für Tauben, die zu einem Flug gesetzt werden, sondern für sämtliche ausfliegenden Tauben eines Verbandsmitgliedes. Im Übrigen gilt weiter die Bestimmung des § 5 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) der Reiseordnung, wonach zu einem Flug nur Tauben gesetzt werden dürfen, die mindestens mit der Telefonnummer des Eigentümers gekennzeichnet sind. In Anbetracht der bevorstehenden Jungtierreise wollen wir es nicht versäumen, auf diese Bestimmungen nochmals ausdrücklich hinzuweisen. Unsere Hinweise richten sich also insbesondere auch an die Flugveranstalter, die die Einhaltung der genannten Bestimmungen zu kontrollieren haben. –Organisation und Recht– |
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Verbandsmitteilung |
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Auflässe in Frankreich Wir erinnern daran, dass die Änderung eines Transportplanes, also die Beantragung einer neuen Auflassgenehmigung, bis zum Mittwoch einer Woche erfolgen muss. Nachträgliche Beantragungen werden vom französischen Verband nicht mehr berücksichtigt. Auflassort "Val de Reuil"Der in Folge 11 der Zeitschrift „Die Brieftaube“ angegebene Auflassort Val de Reuil wird als Auflassort nicht mehr zugelassen. Der französische Verband empfiehlt stattdessen den Auflassort Canappeville. –Organisation und Recht– |
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Brieftauben in die Tageszeitung ! |
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Lückentexte für die Pressearbeit in den RVen
„SG Müller fliegt 1. Konkurs“, „Schnellster Flug des Jahres“ oder „Brieftaubenzüchter ehren ihre Meister“ – jeder Brieftaubenzüchter kennt diese oder ähnliche Schlagzeilen aus der Tagespresse. In manchen Zeitungen wird regelmäßig, in der Reisesaison sogar wöchentlich über den Brieftaubensport berichtet. Aber in vielen Regionen ist solch eine Berichterstattung sehr selten geworden... |
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Segen der Impfpflicht! |
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Allgemeinverfügungen der zuständigen Veterinärbehörden aufgrund des Ausbruchs der Newcastle-Krankheit in Bochum am 3. Mai 2010.Das uns seit den Ausbrüchen der Vogelgrippe bekannte Friedrich-Löffler-Institut, Insel Riems, teilte dem Veterinäramt der Stadt Bochum am 3.5.2010 mit, dass bei einer Taube aus dem Bestand eines Bochumer Taubenhalters (der im übrigen kein Mitglied unseres Verbandes ist) das Paramyxo-Virus/Newcastle-Desease-Virus nachgewiesen worden sei. Die Untersuchungen wiesen zudem nach, dass es sich bei dem eingesandten Isolat um das Paramyxovirus vom Taubentyp handelt. Um die Weiterverbreitung des Erregers zu verhindern,... |
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Verbandsmitteilung |
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Auflassorte in Frankreich: Verdun
Korrektur: Der Auflassort Verdun ist von montags bis samstags geschlossen. Sonntags kann aufgelassen werden. -Organisation und Recht- |
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