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Verbandsmitteilung |
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Kennzeichnungspflicht für BrieftaubenDie Mitgliederversammlung des Verbandes hatte bereits am 15.01.2009 in Dortmund beschlossen, eine generelle Kennzeichnungspflicht für Brieftauben einzuführen. Hierzu ist § 3 der Verbandssatzung um die Ziffer 6 ergänzt worden. Die Vorschrift lautet: „Brieftauben müssen mindestens mit der Telefon-Nummer des Eigentümers gekennzeichnet sein.“ Damit besteht eine Kennzeichnungspflicht nicht mehr nur für Tauben, die zu einem Flug gesetzt werden, sondern für sämtliche ausfliegenden Tauben eines Verbandsmitgliedes. Im Übrigen gilt weiter die Bestimmung des § 5 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) der Reiseordnung, wonach zu einem Flug nur Tauben gesetzt werden dürfen, die mindestens mit der Telefonnummer des Eigentümers gekennzeichnet sind. In Anbetracht der bevorstehenden Jungtierreise wollen wir es nicht versäumen, auf diese Bestimmungen nochmals ausdrücklich hinzuweisen. Unsere Hinweise richten sich also insbesondere auch an die Flugveranstalter, die die Einhaltung der genannten Bestimmungen zu kontrollieren haben. –Organisation und Recht– |
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Verbandsmitteilung |
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Auflässe in Frankreich Wir erinnern daran, dass die Änderung eines Transportplanes, also die Beantragung einer neuen Auflassgenehmigung, bis zum Mittwoch einer Woche erfolgen muss. Nachträgliche Beantragungen werden vom französischen Verband nicht mehr berücksichtigt. Auflassort "Val de Reuil"Der in Folge 11 der Zeitschrift „Die Brieftaube“ angegebene Auflassort Val de Reuil wird als Auflassort nicht mehr zugelassen. Der französische Verband empfiehlt stattdessen den Auflassort Canappeville. –Organisation und Recht– |
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Brieftaube gefunden? |
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Infoblatt für zugeflogene BrieftaubenEin neues Infoblatt zur Soforthilfe bei zugeflogenen Brieftauben steht jetzt zum Download bereit. Der Brieftauben-Laie erhält darin alle wichtigen Informationen zum Umgang mit einer gefundenen Brieftaube. In kurzen und anschaulichen Beschreibungen erklärt das Blatt die notwendigen Schritte - von der Erstversorgung über das Lesen des Ringes bis zur Suche eines Vertrauensmannes. Sämtliche Reisevereinigungen des Verbandes haben die Infoblätter bereits erhalten. Für weitere Einsatzbereiche kann diese überarbeitete Neuauflage auch HIER heruntergeladen werden. |
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Segen der Impfpflicht! |
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Allgemeinverfügungen der zuständigen Veterinärbehörden aufgrund des Ausbruchs der Newcastle-Krankheit in Bochum am 3. Mai 2010.Das uns seit den Ausbrüchen der Vogelgrippe bekannte Friedrich-Löffler-Institut, Insel Riems, teilte dem Veterinäramt der Stadt Bochum am 3.5.2010 mit, dass bei einer Taube aus dem Bestand eines Bochumer Taubenhalters (der im übrigen kein Mitglied unseres Verbandes ist) das Paramyxo-Virus/Newcastle-Desease-Virus nachgewiesen worden sei. Die Untersuchungen wiesen zudem nach, dass es sich bei dem eingesandten Isolat um das Paramyxovirus vom Taubentyp handelt. Um die Weiterverbreitung des Erregers zu verhindern,... |
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