Allgemeinverfügungen der zuständigen Veterinärbehörden aufgrund des Ausbruchs der Newcastle-Krankheit in Bochum am 3. Mai 2010.Das uns seit den Ausbrüchen der Vogelgrippe bekannte Friedrich-Löffler-Institut, Insel Riems, teilte dem Veterinäramt der Stadt Bochum am 3.5.2010 mit, dass bei einer Taube aus dem Bestand eines Bochumer Taubenhalters (der im übrigen kein Mitglied unseres Verbandes ist) das Paramyxo-Virus/Newcastle-Desease-Virus nachgewiesen worden sei. Die Untersuchungen wiesen zudem nach, dass es sich bei dem eingesandten Isolat um das Paramyxovirus vom Taubentyp handelt. Um die Weiterverbreitung des Erregers zu verhindern,...
wurde im Umkreis von 3 km um den Ausbruchsherd ein Sperrbezirk und im Umkreis von 10 km ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Diese Restriktionsgebiete umfassten nicht nur das Stadtgebiet Bochum, sondern auch angrenzende Städte wie zum Beispiel Gelsenkirchen, Essen und Recklinghausen. Die Festlegung der Restriktionsgebiete erfolgte für die Dauer – je nach Art des Restriktionsgebietes – von 15 bis 30 Tagen. Kernpunkte der Beschränkungen sind die Aufstallpflicht im Sperrbezirk (das heißt, die Tauben dürfen am Haus nicht fliegen; dieser Pflicht hat jeder Züchter uneingeschränkt nachzukommen) sowie das Verbot, Geflügel (nach der zugrunde liegenden Geflügelpest-Verordnung vom 20.12.2005 fallen auch Tauben unter den Geflügelbegriff) während der Dauer der Restriktionen aus dem Sperrgebiet zu verbringen. Damit war für die Sportsfreunde in den Restriktionsgebieten eine Teilnahme an Wettflügen ihrer Reisevereinigungen ausgeschlossen. Wegen der genannten Dauer waren von dem Teilnahmeausschluss mindestens zwei Flugwochenenden betroffen. Infolgedessen war für die betreffenden Züchter die gesamte Alttierreise 2010 gefährdet. Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage schaltete sich der Verband ein. Er führte zahlreiche Gespräche mit den zuständigen Behörden, also den Veterinärämtern, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) sowie dem zuständigen Landesministerium in Düsseldorf. Ziel dieser Gespräche war, für die über einen ausreichenden Impfschutz gegen das Paramyxovirus verfügenden Brieftauben eine Ausnahmegenehmigung für Brieftaubenflüge zu erhalten. Diese Ausnahmegenehmigung wurde am Freitag, dem 7. Mai 2010 (zwar unter Auflagen, jedoch ohne weitere die Ausübung unseres Sportes einschränkenden Weisungen) erteilt. Damit war und ist die weitere Teilnahme der betroffenen Sportsfreunde an der Alttierreise 2010 sichergestellt. |