UPDATE vom 20. Mai 2020!
Derzeit beschäftigt das Coronavirus unsere Gesellschaft! Wir halten Sie selbstverständlich über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden!

 

 

 

20. Mai 2020: Neue Informationen für Brandenburg

 

Aus Brandenburg gibt es nun auch positive Rückmeldungen zum Einsetzen von Brieftauben. Lesen Sie hierzu bitte die nachfolgenden E-Mail-Antworten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz in Brandenburg sowie der Landeshauptstadt Potsdam, Beschwerdestelle Corona.

Wichtig: Beachten Sie bitte weiterhin die Einhaltung der Hygienehinweise sowie des Einsatzkonzepts!

 

 

Für das Präsidium

Richard Groß

- Präsident -

 

 

 

11. Mai 2020: Neue Informationen für Sachsen und Mecklenburg Vorpommern

 

Für die Bundesländer Sachsen und Mecklenburg Vorpommern haben wir eine positive Rückmeldung erhalten. Bitte beachten Sie unbedingt die Einhaltung der Hygienehinweise sowie des Einsatzkonzepts. Zusätzlich achten Sie bitte immer auf mögliche Änderungen der Coronaverordnung in den jeweiligen Bundesländern.

 

 

Für das Präsidium

Richard Groß

- Präsident -



8. Mai 2020: Neue Informationen für Thüringen und Sachsen-Anhalt

 

Auch für Thüringen haben wir eine positive Rückmeldung erhalten. Bitte beachten Sie auch hier unbedingt die Beschränkungen und die Einhaltung der Hygienehinweise.

 

 

Ebenfalls haben wir eine wir eine Rückmeldung aus Sachsen-Anhalt erhalten. Es gilt, die Bestimmungen der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes zu beachten. Es müssen Genehmigungen der zuständigen Kommunen eingeholt werden. Um Ihnen dazu bestmögliche Hilfestellung zu geben, haben wir ein Anschreiben vorbereitet, mit welchem Sie an die zuständigen Stellen (Ordnungsämter) herantreten können:

 

 

 

 

 

Für das Präsidium

Richard Groß

- Präsident -



7. Mai 2020: Neue Informationen für Niedersachsen, Bayern & Hessen

 

Ebenfalls gibt es nun eine Rückmeldung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Bitte beachten Sie auch hier unbedingt die Kontaktaufnahme mit den Kommunen sowie die Umsetzung des Einsatzkonzeptes und die Einhaltung der Hygienebestimmungen. Ebenfalls können wir eine positive Nachricht aus Hessen verzeichnen.

 

 

 

 

Für das Präsidium

Richard Groß

- Präsident -



 

6. Mai 2020: Neue Informationen für Bremen und Baden-Württemberg 

 

Das Präsidium konnte durch seine Bemühungen weitere Freigaben für Trainings- und Preisflüge in Baden-Württemberg und Bremen einholen.

 

Bitte sehen Sie alle Informationen und Bedingungen zur Durchführung in den jeweiligen angeführten Schreiben. Beachten Sie dennoch bitte zur Sicherheit das zuständige Ordnungsamt zu informieren.

 

 

 

 

Selbstverständlich arbeiten wir auch weietrhin mit Hochdruck an weiteren positiven Nachrichten.

 

Für das Präsidium

Richard Groß

-Präsident-

 



 

2. Mai 2020: Neue Informationen zu Trainings- und Preisflügen

 

Das Präsidium hat im Rahmen einer Telefonkonferenz am 01.05.2020 beschlossen:

 

Das bis zum 03.05.2020 befristete Verbot, Trainings- und Preisflüge zu veranstalten wird nicht verlängert.

 

Damit sind Trainings- und Preisflüge wieder erlaubt, allerdings nur soweit dies in Bundesländern wie derzeit in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen oder lokal durch Ordnungsbehörden ausdrücklich gestattet wurde. Sollte eine solche Erlaubnis nicht vorliegen, ist das Einsetzen nach wie vor nicht erlaubt und kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. In diesem Zusammenhang sind dem Verband Genehmigungen von Veterinärämtern vorgelegt worden. Diese betreffen in der Regel nur den Transport der Brieftauben und nicht das Einsatzgeschäft. Solche Genehmigungen reichen regelmäßig nicht aus, worauf wir ausdrücklich hinweisen. 

 

Der Verband wird sich nach den ersten positiven Erklärungen in zwei Bundesländern mit aller Kraft bemühen, kurzfristig bei möglichst allen Landesregierungen Genehmigungen zu erreichen. Sobald Genehmigungen eingehen, werden die betroffenen Regionalverbände sofort informiert und die Genehmigungen auf der Internet- Seite des Verbandes online gestellt. 

Es ist natürlich unbefriedigend, dass wir noch nicht im gesamten Bundesgebiet und für alle Sportfreunde gleichermaßen Erlaubnisse erreichen konnten; die überwiegend gezeigte Disziplin bei der Beachtung der behördlichen Anordnungen wird es aber erleichtern, Gespräche mit den Regierungen zu führen. Jetzt ohne Erlaubnisse mit der Reise zu beginnen gefährdet nicht nur das bisher erreichte, sondern wird mit Sicherheit negative Folgen für uns alle haben. 

 

Für das Präsidium 

Richard Groß

-Präsident-

 

 



 

30. April 2020

 

Wir können die erfreuliche Mitteilung machen, dass jedenfalls für das Land Nordrhein-Westfalen unter Berücksichtigung der nachstehenden Auflagen das Einsetzen von Brieftauben zu Trainings- und Preisflügen wieder gestattet ist. Das Präsidium hat daher beschlossen, mit Wirkung vom 4. Mai 2020 das Verbot zur Durchführung von Trainings- und Preisflügen aufzuheben.

 

Dabei bitten wir insbesondere darum, folgendes zu beachten:

 

Das aktuelle Einsatzkonzept des Verbandes, in der in der Anlage beigefügten Form, ist Grundlage der ebenfalls in der Anlage erteilten Erlaubnis durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Ministerium weist insbesondere darauf hin, dass Ziffer 1) dieses Rahmens exakt zu beachten ist.

 

Dies bedeutet:

 

Das Einsetzen von Brieftauben ist grundsätzlich nur auf einem Privatgelände zugelassen, bei dem die Sicherheit gewährleistet ist, dass die Öffentlichkeit zu diesem Privatgelände keinen Zutritt hat. Dies ist beispielsweise dann gewährleistet, wenn durch Mauern, Zäune, Tore oder ähnliches sichergestellt ist, dass Dritte keinen Zutritt haben. Bei den Einsatzstellen, bei denen dies nicht oder nicht ausreichend gewährleistet ist, ist auch bei Privatgrundstücken durch einen Ordnungsdienst sicherzustellen, dass kein Zusammentreffen mit der Öffentlichkeit eintritt.

 

Schließlich ist darauf zu achten, dass es nicht zum Zusammentreffen von größeren Personengruppen kommt. Das Einsatzgeschäft ist also so zu organisieren, dass Ansammlungen von Personen vermieden werden.

 

Wir regen dringend an, sowohl die anliegende E-Mail des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, wie das anliegende Einsatzkonzept in gedruckter Form bei den jeweiligen Einsatzstellen vorzuhalten, um ggf. dies Mitarbeitern des Ordnungsamtes oder der Polizei zur Einsichtnahme übergeben zu können.

 

Unabhängig davon kann es im Einzelfall auch ratsam sein, mit den örtlichen Ordnungsbehörden Kontakt aufzunehmen und unter Vorlage dieser beiden Dokumente ergänzend die Genehmigung zu beantragen.

 

Erfreulicherweise weist das Ministerium auch darauf hin, dass nach dem Entwurf der Änderungsverordnung der Corona-Schutz-Verordnung in der kommenden Woche voraussichtlich mit weiteren Lockerungen zu rechnen ist, über die wir selbstverständlich zeitnah informieren werden.

 

Diese Regelung gilt zunächst nur für Nordrhein-Westfalen, wir werden jedoch versuchen, möglichst umgehend auch in den anderen Bundesländern gleichlautende oder vergleichbare Lösungen zu erreichen.

 

Die weiteren Regelungen des Einsatzkonzeptes sind durch die Regionalverbandsvorsitzenden und die örtlich Verantwortlichen jeweils zu kontrollieren und umzusetzen. In Zweifelsfällen gilt, dass natürlich ein Einsetzen nicht zu erfolgen hat und ggf. an anderen Einsatzstellen, an denen die Voraussetzungen gegeben sind, eingesetzt wird oder aber auf das Einsetzen ganz verzichtet wird.

 

Für das Präsidium

Richard Groß

-Präsident-

 

 



29. April 2020: Vorflüge bleiben vorerst bis zum 3. Mai untersagt!

 

Das Präsidium hat zugesagt, über die jeweils aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu informieren.

Bis zum 03.05.2020 kann leider keine veränderte Situation mitgeteilt werden.

 

Das Präsidium hat mit verschiedenen Landesregierungen Kontakt aufgenommen, um zu erreichen, dass der Brieftaubensport in den einzelnen Bundesländern erlaubt wird und mindestens Vorflüge wieder durchgeführt werden dürfen.

 

Für das Land Nordrhein-Westfalen liegt eine ausdrückliche Ablehnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor. Im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen ist daher mindestens bis zum 03.05.2020 auch die Durchführung von Vorflügen untersagt. Die Entscheidungen der anderen Landesregierungen bleiben abzuwarten.

 

Das Präsidium bedankt sich insoweit ausdrücklich bei den Regionalverbänden und den Reisevereinigungen für die bislang gezeigte Disziplin. Verstöße gegen die behördlichen Anordnungen sind praktisch nicht festzustellen. In den Dank eingeschlossen werden auch die jedenfalls allermeisten sogenannten freien Brieftaubenvereinigungen, die insbesondere im Weitstreckenbereich Wettflüge organisieren.

 

Mit der gemeinsam gezeigten Disziplin schützen wir insbesondere unsere älteren Sportfreundinnen und Sportfreunde und tragen insoweit auch dazu bei, den Brieftaubensport in der Öffentlichkeit nicht weiter zu belasten.

 

Diejenigen, die entgegen den eindeutigen Weisungen der Behörden solche Vorflüge veranstalten, gefährden nicht nur die Gesundheit ihrer Mitglieder, sie schaden darüber hinaus massiv dem Ansehen des Brieftaubensports in der Öffentlichkeit.

 

Insoweit weist das Präsidium nochmals ausdrücklich auf die Präsidiumsbeschlüsse hin.

 

Wir bitten eindringlich um entsprechende Beachtung.

 

Wir werden selbstverständlich sobald entsprechende Lockerungen beschlossen werden, über unsere Internetseite aber auch per E-Mail unmittelbar an die Regionalverbandsvorsitzenden die Regionalverbände informieren. Die zahlreich an die Geschäftsstelle herangetragenen Fragen im Zusammenhang mit der Reise 2020 können wir auch erst dann beantworten, wenn wir von den staatlichen Stellen weitere Informationen haben.

 

Voraussichtlich wird die von uns entworfene Handreichung, die auch Gegenstand des Artikels in der Zeitung „Die Brieftaube“ war, entsprechend den behördlichen Anordnungen gegebenenfalls angepasst werden müssen und sodann Basis des Einsatzgeschäftes sein. Es wird die Aufgabe der Regionalverbandsvorsitzenden sein, die Einhaltung in den jeweiligen Einsatzstellen durch geeignete Maßnahmen zu überwachen.

 

Abschließend möchten wir auch über die Situation im Ausland berichten:

In allen Nachbarländern ist derzeit ebenfalls die Ausübung des Brieftaubensports untersagt.

 

In Frankreich und Belgien ist mindestens bis Mitte Mai 2020 das gemeinschaftliche Auflassen von Brieftauben verboten, in Belgien sogar das private Training. Auch in Polen ist derzeit ein gemeinsamer Auflass von Brieftauben nicht möglich.

 

Wir sind daher mit den Einschränkungen in der Bundesrepublik Deutschland keineswegs allein.

 

Abschließend darf ich Sie nochmals eindringlich bitten, diszipliniert die gesetzlichen und behördlichen Anordnungen zu befolgen. Sie dienen damit der Gesundheit insbesondere unserer älteren Sportfreunde und dem Ansehen des Brieftaubensports insgesamt.

 

Für das Präsidium

Richard Groß

-Präsident-



16. April 2020: Erlaubnis privater Trainingsflüge

 

Das Präsidium hat im Rahmen einer Telefonkonferenz am 15.04.2020 folgendes beschlossen: 
Der Beschluss des Präsidiums, nach dem privat durchgeführte Trainingsflüge untersagt werden, wird aufgehoben.
 
Begründung  


Das Präsidium hat beschlossen, von Verbandsseite das Trainingsverbot für Mitglieder hinsichtlich privat durchgeführter Trainingsflüge (nicht: gemeinsamer Transport im Kabinenexpress o.ä.) aufzuheben.
 
Das Präsidium weist allerdings ausdrücklich auf folgendes hin: 
 
Durch diesen Beschluss werden selbstverständlich staatliche Restriktionen insbesondere Ausgangssperren und Kontaktverbote nicht tangiert. Diese sind selbstverständlich strikt zu beachten. In Bundesländern, in denen beispielsweise eine Ausgangssperre verhängt wurde, ist daher jedes private Brieftaubentraining weiterhin unzulässig. 
 
Ein gemeinsames Training von mehreren Verbandsmitgliedern gleichzeitig dürfte den jeweiligen Kontaktverboten widersprechen und ist ebenfalls unzulässig.
 
Im Übrigen wird sich das Präsidium zeitnah mit den Behörden ins Benehmen setzen, um ggf. für die Zeit nach dem 03.05.2020 Möglichkeiten des Einsatzgeschäftes und der Durchführung von Preisflügen zu entwickeln. 
 
Dies wird naturgemäß in keiner Weise vergleichbar sein mit der bisherigen Art und Weise des Einsetzens von Brieftauben und der Auswertung von Flugergebnissen. 
 
Weiter kann das Präsidium zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Aussicht stellen oder gar zusagen, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt mit der Reise wieder begonnen werden kann.
 
Das Präsidium bemüht sich allerdings nach Kräften, mit den Behörden entsprechende Lockerungen zu erreichen.
 
Für das Präsidium 
 
Richard Groß

-Präsident-

 

 



 

30. März 2020: Trainingsflüge

 

Der Beschluss des Präsidiums die Untersagung von Trainings- und Wettflügen (vgl. „Die Brieftaube“ Folge 13, S.3 sowie Homepagebeitrag vom 18. März 2020) betreffend, wird wie folgt erweitert:

 

Bis einschließlich zum 19. April 2020 werden sämtliche Einzeltrainings-, Trainings- und Wettflüge von Verbandsmitgliedern sowie von Organisationen des Verbandes (Vereine, Reisevereinigungen, Regionalverbände) untersagt. Der Freiflug am Haus, der für die artgerechte Haltung der Brieftauben essenziell ist, bleibt davon unberührt.

Trotz unterschiedlicher Verfügungen der einzelnen Bundesländer die Ausgangsbeschränkung betreffend, sehen wir uns als Präsidium dazu verpflichtet, bundesweit gleiche Bedingungen für unsere Mitglieder zu schaffen.

 

Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass wir diese Maßnahmen zum allgemeinen Wohl unserer Vereinskollegen, unserer Familien und letztlich auch für das Ansehen unseres Brieftaubenwesens unternommen haben und bitten um Ihr Verständnis!

 

Für das Präsidium

Richard Groß

-Präsident-

 



21. März 2020: Taubenversorgung im Falle einer Ausgangssperre 

 

Das Coronavirus hält die Welt weiter in Atem, auch uns Brieftaubenzüchter. Die hohe Frequenz der neuen Meldungen rund um das Thema nimmt nicht ab, und so möchten wir Sie weiter auf dem Laufenden halten. Im Wesentlichen sind es zurzeit drei Fragen, welche sich viele Verbandsmitglieder stellen:

 

1. Was passiert im Falle einer sogenannten Ausgangssperre?

Aufgrund der noch immer rasch steigenden Anzahl von Neuinfektionen denken einzelne Bundesländer und der Bund zurzeit über Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung nach. Bitten verfolgen Sie die Presse aufmerksam, um eventuelle Ausgangsbeschränkungen rechtzeitig mitzubekommen und beachten Sie bitte auch, mit welchen Maßnahmen diese Beschränkungen umgesetzt werden. Sollten die Einschränkungen (wie auch in anderen europäischen Ländern) beinhalten, dass man sich nur noch aus „systemrelevanten“ Gründen wie etwa dem Gang zum Arzt, für Lebensmitteleinkäufe und für den Weg zum Arbeitsplatz außerhalb der eigenen vier Wände und des eigenen Gartens aufhalten darf, so gilt das selbstverständlich auch vollumfänglich für uns Brieftaubenzüchterinnen und -züchter! Private Freilufteinheiten am Haus sind dann o.k., Trainingsfahrten oder irgendwelche Züchtertreffen natürlich nicht!  

 

2. Können sich Haustiere wie unsere Tauben, Schweine, Hühner und andere bei uns üblichen Nutztiere mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) infizieren und es weiterverbreiten?

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schreibt dazu: „Es gibt bisher keine Hinweise darauf, dass sich Nutztiere mit SARS-CoV-2 infizieren können… Das Friedrich-Loeffler-Institut hat Studien zur Empfänglichkeit von Tieren gegenüber SARS-CoV-2 begonnen, mit ersten belastbaren Ergebnissen ist nicht vor Ende April zu rechnen. Diese Tierversuche sind wichtig, um eine mögliche Gefährdung für Mensch und Tier abschätzen zu können und zu testen, ob sie sich zum Virusreservoir entwickeln könnten… Es gibt weiterhin keine Hinweise darauf, dass Hunde oder Katzen ein Infektionsrisiko für den Menschen darstellen… oder eine Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 spielen.

Der Kontakt gesunder Personen zu Haustieren muss nach den derzeitig verfügbaren Informationen aus Sicht des Friedrich-Loeffler-Instituts nicht eingeschränkt werden. Allerdings ist es als allgemeine Vorsichtsmaßnahme immer ratsam, grundlegende Prinzipien der Hygiene zu beachten, wenn man mit Tieren in Kontakt kommt (z. B. Hände gründlich mit Seife waschen).

 

 

3. Meine Tauben sind nicht bei mir zu Hause. Darf ich dorthin fahren?

 Gemeint ist bei dieser Frage natürlich, wie sich die Situation im Falle einer Ausgangssperre darstellt. Was ist, wenn mich die Polizei auf dem Weg zu meinen Tauben anhält?

Das Deutsche Tierschutzgesetz schreibt vor, dass jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss. Zudem darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass dem Tier dadurch Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Deshalb sind Züchterinnen und Züchter, die ihre Tauben nicht direkt am Haus/Wohnung haben, berechtigt, den direkten Weg zu ihren Tieren zurückzulegen, um diese zu versorgen und ihnen Freiflug zu gewähren.

Nachfolgend finden Sie einen Musterbogen für eine Eigenerklärung. Bitte füllen Sie diese aus und tragen sie im Falle einer Ausgangbeschränkung auf dem Weg zum/vom Taubenschlag bei sich. Das zeigt den kontrollierenden Personen (Polizei, Ordnungsamt), dass Sie sich Gedanken zur aktuellen Lage gemacht haben, und macht Ihre Erläuterungen noch glaubwürdiger.  

 



18. März 2020: Saisonstart und Tag der Brieftaube

 

Das Präsidium des Verbands Deutscher Brieftaubenzüchter e.V. hat im Rahmen einer Telefonkonferenz am 17.03.2020 Folgendes beschlossen:

Als Folge der örtlichen Anordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Prävention werden bis einschließlich zum 19.04.2020 sämtliche Trainings- und Wettflüge von Organisationen des Verbandes (Vereine, Reisevereinigungen, Regionalverbände) untersagt. 

Begründung:

Im Zuge der Präventionsmaßnahmen gegen eine Weiterverbreitung des CoronaVirus haben verschiedene Landesregierungen drastische Maßnahmen angekündigt oder bereits umgesetzt. 

Auch der Verband Deutscher Brieftaubenzüchter e.V. muss der aktuellen Situation naturgemäß Rechnung tragen und untersagt daher für alle Verbandsorganisationen die Durchführung von Trainings- und Wettflügen. 

Das Präsidium des Verbandes berät ständig über sich ggf. ergebende Änderungen. Sollte sich daher die Situation kurzfristig entspannen, werden Maßnahmen selbstverständlich angepasst oder, falls dies möglich sein sollte, auch aufgehoben. 

Die Verbandsorganisationen sollten, soweit dies derzeit überhaupt möglich ist, ihre Reisevorbereitungen treffen. Dabei sind selbstverständlich die jeweiligen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zu beachten. Insbesondere sind auch die jeweils örtlich unterschiedlichen Allgemeinverfügungen der jeweiligen Kommunen, die bestimmte Tätigkeiten untersagen, zu beachten. 

Das Präsidium des Verbandes legt außerordentlichen Wert darauf, dass auch durch Reisevorbereitungen die Gesundheit der Verbandsmitglieder aber auch Dritter in keiner Weise gefährdet werden darf. 

Sobald feststeht, in welchem Umfang die Reise wieder aufgenommen werden kann, wird das Präsidium ggf. eine Anpassung der Vergabebedingungen beschließen. Wie diese Änderungen aussehen werden, ist heute noch nicht vorherzusagen, da völlig unklar ist, in welchem Umfang die Reise tatsächlich durchgeführt werden kann.
 

Zusatzinformation zum Tag der Brieftaube:

In diesen Zusammenhang ist auch die Durchführung des Tages der Brieftaube am 19. April 2020 nicht mehr möglich. Wir bemühen uns ggf. um einen Ersatztermin. Derzeit haben Präventionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus aber Vorrang. Weitere Informationen werden sobald wie möglich bekanntgegeben.

Das Präsidium wünscht allen Sportfreundinnen und Sportfreunden und ihren Familien, dass sie möglichst gesund durch die kommenden Wochen und Monate kommen. Achten Sie bitte auf sich und auf Ihre Angehörigen!

 

 

Für das Präsidium 

Richard Groß
-Präsident-

 



14. März 2020: Zum Coronavirus

 

Zurzeit gibt es aus der ganzen Welt fast stündlich neue Schlagzeilen zum Thema Coronavirus (SARS-CoV-2). Neue Infektionszahlen machen die Runde, Großveranstaltungen werden abgesagt und gute Ratschläge zum Schutz gegen den Erreger werden verteilt.

 

Doch trotz der vielen Meldungen bewahren wir Ruhe!

 

Die Einschätzungen der Experten zur Verbreitung und zu den Folgen des Coronavirus erfolgen in so schneller Abfolge, dass heute kaum abschätzbar ist, welche Empfehlungen oder politischen Erlasse in der nächsten Woche oder gar in mehreren Wochen zu erwarten sind.

 

Wir empfehlen daher allen Sportfreundinnen und Sportfreunden, sich wie gewohnt auf die neue Reisesaison vorzubereiten!

 

Wir werden die aktuellen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und Sie zeitnah hier  sowie in der „Brieftaube“ informieren, falls sich Änderungen für unser Hobby ergeben sollten.

 

Für das Präsidium 

Richard Groß
-Präsident-

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