100 Möglichkeiten der Spurensuche:

 

Brieftauben

 

Brieftaubegefalten
Brieftaubenflug

 

 

 

Mit unserer einfachen Anleitung könnt ihr euch eure eigenen Brieftauben basteln! 

Was Brieftauben zu einzigartigen Lebewesen macht und warum das Brieftaubenwesen das tollste Hobby der Welt ist, lest ihr hier:

 




Brieftauben

Brieftauben sind einzigartige Tiere!
Sie sind intelligent, treu und besitzen einen unvergleichlichen Orientierungssinn. Sie haben die Fähigkeit aus hunderten Kilometern sicher nach Hause zurückzufinden und das in einer Geschwindigkeit von bis zu 120 km/h.

 

 

Brieftaubenwesen

   Genau diese Eigenschaften sind es, die die über 30.000
   Brieftaubenzüchter in Deutschland faszinieren und die der
   Leidenschaft für das Hobby „Brieftauben“ zugrunde liegen.

   Aber was macht dieses ungewöhnliche Hobby überhaupt aus?

   Zum Brieftaubenwesen gehören die Haltung und die Zucht
   der Tiere genauso wie Brieftaubenausstellungen in den
   Wintermonaten und Distanzflüge in den Sommermonaten.
   Das Zusammenspiel aus diesen Bereichen macht dieses
   Hobby abwechslungsreich und interessant. – Für alle, denn:
   Brieftauben verbinden! Bei uns wird Gemeinschaft
   großgeschrieben!

 

 


 

  Das Brieftaubenwesen vereint alle Altersklassen, Kulturen und Gesellschaftsschichten. Hier sind alle  
  gleich, denn die Liebe zu den Tauben steht im Mittelpunkt. Das zeigt auch dieser kleine Film 
  eindrucksvoll.

 


 

Neugierig geworden?
Dann besucht doch einmal einen Taubenschlag in der Nähe und lasst Euch von der Faszination "Brieftaube" überzeugen!
Schreibt uns einfach eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



 

Immaterielles Kulturerbe – Heimat in NRW
 
Brieftauben kennt jeder, Brieftauben sind Kult!

Als Nachrichtenübermittler spielen sie in der
Geschichte eine große Rolle. Aber auch wenn
sie dieses Amt dank neuster Medien nicht mehr ausüben, sind sie aus der deutschen Kultur nicht wegzudenken. Tierliebe, Zeit in der Natur und
ein geselliges Vereinsleben überzeugen noch heute sich diesem außergewöhnlichen Hobby zu widmen. Das Brieftaubenwesen ist in allen Generationen präsent. Es erfordert besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in allen Bereichen des Brieftaubenwesens, dieses Kulturgut zu pflegen und an kommende Generationen weiterzugeben. Im September 2017 wurde deshalb die Bewerbung um Aufnahme des Brieftaubenwesens in das „Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes NRW“ eingereicht. Voraussetzung für diese Bewerbung ist die Ausübung der lebendigen Tradition im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften der BRD. Genau dies trifft auf das Brieftaubenwesen zu. Tradition, Tierliebe, Leidenschaft und Gemeinschaft vereint in einem Hobby lassen keinen Zweifel an der kulturellen Bedeutung sodass es nicht überrascht, dass das Brieftaubenwesen in NRW seit April 2018 in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde. Weitere interessante Informationen zur Geschichte des Brieftaubenwesens gibt es auf der Homepage unseres Historien-Clubs



Es gibt so viel Spannendes über Brieftauben zu erfahren, damit kann man eine ganze Unterrichtseinheit mit füllen. Das Material dazu haben wir bereits zusammengestellt. Ganz einfach und kostenlos downloaden.

 

 

 


In dem nachfolgenden Heft geben wir euch noch einen Überblick über ein Jahr mit Brieftauben:

 


 

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Antwortbox

 

Name

 

Die Taubenhaltung an sich muss nach § 26 Absatz 1 der Viehverkehrsordnung dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Grund dieser Meldepflicht ist die im Jahre 2003 zunächst in den Niederlanden und sodann auch in Belgien und Deutschland ausgebrochene Geflügelpest. Die zuständigen Behörden wollen im Ernstfall schnell und gezielt reagieren können. Wird der Meldepflicht nicht nachgekommen, drohen Bußgeldverfahren durch die zuständigen Behörden.

Ob die Haltung von Tauben zusätzlich bei der Tierseuchenkasse anzuzeigen und (im Falle des Bestehens dieser Anzeigepflicht) auch beitragspflichtig ist, ist Sache des jeweiligen Bundeslandes. Bitte erfragen Sie dies bei den für Ihr Bundesland zuständigen Behörden.

 

Werden Sie Mitglied in einem Verein, so erwerben Sie gleichzeitig die Mitgliedschaft in Ihrer Reisevereinigung. Ihrem Regionalverband und schließlich auch im Verband selbst. So können Sie an den Wettbewerben teilnehmen und die verbandlichen Fußringe für Brieftauben erwerben. Durch die Mitgliedschaft in Ihrer Reisevereinigung (und in Einzelfällen schon durch die Mitgliedschaft im Regionalverband) sind Ihre Tauben bereits haftpflichtversichert, sodass Sie im Schadensfall über Ihre Reisvereinigung bzw. Ihren Regionalverband versichert sind.

 

Mitglied werden

Teilnahmebedingungen für Online-Gewinnspiele auf Facebook und Instagram

  1. Geltungsbereich
    Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die durch den Verband Deutscher Brieftaubenzüchter e.V. , Katernberger Str. 115, 45327 Essen (nachfolgend „Veranstalter“) durchgeführt werden.
    Jeder Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme diese Teilnahmebedingungen an.
    Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram. Es wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert und begründet keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Facebook/ Instagram.
    Sämtliche Informationen im Rahmen dieses Gewinnspiels werden ausschließlich vom Veranstalter bereitgestellt.

  2. Teilnahme
    2.1 Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person in eigenem Namen mit einem Mindestalter von 18 Jahren.
    2.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Minderjährige und Geschäftsunfähige.
    2.3 Der Veranstalter behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich durch unzulässige Beeinflussung oder Manipulation des Gewinnspiels einen Vorteil gegenüber anderen Teilnehmern verschaffen oder verschaffen wollen. Der Veranstalter kann Teilnehmer in diesen Fällen auch nachträglich vom Gewinnspiel ausschließen, Gewinne aberkennen und diese zurückfordern.
    2.4 Die Teilnahme ist nur innerhalb der in der Gewinnspielankündigung genannten Frist möglich. Jeder Teilnehmer darf nur einmal an einem identischen Gewinnspiel teilnehmen.
    2.5 Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Gewinnspielveranstalters sowie Mitarbeiter der an diesem Gewinnspiel beteiligten Unternehmen und deren direkten Angehörige.
    2.6. Unmittelbar nach Ablauf der Teilnahmefrist wird/ werden der/ die Gewinner unter den Teilnehmern nach dem Zufallsprinzip ausgelost.

  3. Durchführung des Gewinnspiels
    Verfassen eines Kommentars + „liken“/ „folgen“ der Seite als Voraussetzung:
    3.1 Für die Teilnahme muss der Teilnehmer die Facebook/Instagram-Gewinnspielseite des Veranstalters über seinen persönlichen Facebook-Account „liken“/  mit seinem persönlichen Instagram-Account „folgen“ oder dies bereits getan haben.
    Darüber hinaus ist für die Teilnahme am Gewinnspiel Voraussetzung, dass ein Kommentar auf unseren Gewinnspielbeitrag verfasst wird. Kommentare, die gegen die Facebook/ Instagram-Richtlinien oder geltendes deutsches Recht verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
    Sollte eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlich sein, so ist dies direkt bei der Mitmachmöglichkeit am Gewinnspiel mitgeteilt. Das Gewinnspiel wird in der genannten Frist durchgeführt. Es werden alle Teilnehmer am Gewinnspiel berücksichtigt, die bis zum jeweiligen Zeitpunkt der Auslosung die unter Ziffer 2 und 3 genannten Voraussetzungen erfüllen. Unmittelbar nach Ablauf der Teilnahmefrist wird/werden der/die Gewinner unter den Teilnehmern nach dem Zufallsprinzip ausgelost.
    3.2 Eine Änderung oder Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

  4. Gewinnabwicklung
    4.1 Der Gewinner wird per E-Mail oder auf elektronischem Weg (über FacebookIInstagram) vom Veranstalter benachrichtigt.
    Hinsichtlich des Gewinns gilt, dass jeder so benachrichtigte Teilnehmer verpflichtet ist, innerhalb von einer Woche nach Versand der Benachrichtigung dem Veranstalter mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt.
    Falls der Veranstalter innerhalb dieser Frist keine entsprechende Nachricht erhält, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns und der Veranstalter behält sich vor, einen anderen Teilnehmer zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen.
    4.2 Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten des Teilnehmers fehlerhaft sein (z.B. E-Mailadresse) ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die richtigen Daten zu ermitteln.
    Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten (z.B. fehlerhafte E-Mailadresse) ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
    4.3 Im Falle der Verlosung eines Wertgutscheins verfällt der Anspruch hierauf unabhängig von Ziffer 4.1 auch dann, wenn die Übermittlung des Wertgutscheins nicht innerhalb von einem Monat nach der ersten Benachrichtigung des Veranstalters über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

  5. Mängelhaftung
    Für Schäden, die dem Gewinner aufgrund von Sach- und/oder Rechtsmängeln entstehen, haftet der Veranstalter nur bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    Im Übrigen ist eine Haftung wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln ausgeschlossen.

  6. Vorzeitige Beendigung, Anpassung oder Änderung des Gewinnspiels
    Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden, anzupassen oder abzuändern, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels ohne entsprechende Maßnahmen aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.

  7. Datenschutz
    7.1 Der Veranstalter verwendet die im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel erhaltenen Daten der Teilnehmer zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels.
    Sie können der Speicherung und Nutzung Ihrer Daten zu diesem Zweck jederzeit durch eine Nachricht an die unten beschriebene Kontaktmöglichkeit widersprechen.
    7.2 Der Veranstalter behält sich vor, den Namen des Gewinners auf einer Gewinnspielseite bekannt zu geben, sofern der Gewinner hiergegen nicht widersprochen hat.
    7.3 Auf textliche Anfrage an den Veranstalter werden dem Teilnehmer die zu seiner Person gespeicherten Daten mitgeteilt und der Teilnehmer hat die Möglichkeit, seine Daten berichtigen zu lassen.

  8. Anwendbares Recht
    Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.



    Verband Deutscher Brieftaubenzüchter e.V. - Katernberger Str. 115 - 45327 Essen

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DBA 2023

Die Deutsche Brieftauben-Ausstellung (DBA) findet am 16. und 17. Dezember 2023 in Dortmund statt. Planen Sie Ihre Teilnahme mit Hilfe des aktuellen Anmeldeformulars für einen Ausstellungsstand oder für einen Verkaufsstand im Taubendorf.

Alle Formulare und weiteren Informationen gibt es im Downloadbereich.

Sie haben noch offene Fragen? Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

Die Brieftaube - Nr. 9

Internet Folge 9 Foto

Hier können Sie die gesamte Ausgabe Nr. 9 der Brieftaube downloaden.

 

DOWNLOAD - AUSGABE 9

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