Gute Nachrichten für das Brieftaubenwesen bzgl. der neuen EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen.

Liebe Brieftaubenliebhaber*innen, in Zukunft tritt eine neue EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen in Kraft. Inwieweit diese neue Verordnung sich auf das Brieftaubenwesen auswirkt, wird mit der nationalen Umsetzung zusammenhängen.

 

20. Juli 2021

 

Verbandsmitteilung zur EU-Verordnung 2020/688

 

Es ist vollbracht! Der delegierte Rechtsakt zur Änderung und Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Tiergesundheitsanforderungen für die Verbringung von Landtieren und Bruteiern innerhalb der Union wurde von der Europäischen Kommission nunmehr angenommen.

 

Für uns Brieftaubenzüchter ist bedeutsam, dass in dem Artikel 69 dieser Verordnung die Brieftauben nunmehr einen eigenen Abschnitt bekommen haben, dessen Inhalt dem Wesen unseres Sportes Rechnung trägt! Damit ist rechtlich gesichert, dass das Hobby mit Reisetauben weiterhin auch im Interesse der Tiergesundheit durchgeführt werden kann.  

 

Gemäß der ursprünglichen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 war bekanntlich vorgesehen, dass Brieftauben, die zu sportlichen Veranstaltungen in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden, die Anforderungen an die Verbringung von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, einschließlich der vorherigen Residenzpflicht, erfüllen und von einer Veterinärbescheinigung begleitet werden. Eine klassische Quarantäne war allerdings zu keiner Zeit vorgeschrieben.

Da diese Verpflichtungen es unverhältnismäßig erschweren, mit den Tieren für sportliche Veranstaltungen zu trainieren und mit ihnen daran teilzunehmen, wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2020/688 dahingehend geändert, dass bei Brieftauben, die zu sportlichen Veranstaltungen in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden, die Anforderungen in Bezug auf die Einhaltung der Residenzpflicht und die Mitführung einer (amtlichen) Veterinärbescheinigung entfallen.

Mit dem neu gefassten Artikel 68 ist verbindlich geregelt, dass weiterhin im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU auch künftig der Nachweis über die erfolgte Impfung gegen Paramyxovirose erforderlich ist.

 

Auf dem Weg zu diesen bedeutsamen Verbesserungen der EU Verordnung 2020/688 hat es sich bewährt, innerhalb der Mitgliedsländer des FCI zusammenzuarbeiten und Aktionen zu koordinieren. Wir können mit Stolz darauf verweisen, unseren eigenständigen und wirksamen Beitrag geleistet zu haben, indem wir uns mit der Bitte um Unterstützung an die Vorsitzende der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen, an den Vorsitzenden der Ständigen Europäischen Kommission für Landwirtschaft Norbert Lins und an die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner gewandt hatten. Besonders zu danken ist der Leiterin des für die veterinärrechtlichen Handels-Angelegenheiten zuständigen Referats 323 des BMEL und dem vorzüglich korrespondierenden Referat im Landwirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern.

 

Zu erwähnen ist ebenfalls die Annahme der EU-Verordnung 2020/692 durch die Europäische Kommission mit Regelungen zur Einfuhr von Tieren aus Drittländern. Hier ist es wichtig darauf zu verweisen, dass die EU die Bedingungen für den Eingang in ihr Gebiet auch mit der Maßgabe vorgibt, dass die Mitgliedstaaten im Verhältnis zu den Drittländern nicht schlechter gestellt werden.   

 

Für das Präsidium                   

Hans-Joachim Nüsse                                                 Ulrich Peck

Vize-Präsident                                                  Mitglied des Präsidiums

 

 



 15. Februar 2021

 

Weitere Information zur EU-Verordnung 2020/688

 

Liebe Mitglieder,

 

wir  freuen uns, Sie darüber informieren zu können, dass die Gültigkeit der EU-Verordnung 2016/429 (Animal Health Law – AHL - Tiergesundheits-Rechtsakt) übergangsweise um sechs Monate verschoben wurde. Damit können eventuelle neue Regelungen für den Brieftaubensport erst ab dem 21. Oktober 2021 wirksam werden. Das offizielle Dokument können Sie hier einsehen.

 

Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/688 ist eine Ergänzung des AHL.   Diese sollte ab dem 21. April 2021 gelten und auch den  grenzüber-schreitenden Transport von Brieftauben regeln.

 

Die verschobene Gültigkeit dieser Ergänzung bedeutet, dass das   Reisejahr 2021 davon zunächst unberührt bleibt und wie gewohnt organisiert werden kann.

 

Selbstverständlich bleiben wir auch weiterhin mit den zuständigen Stellen in engem Kontakt.

 

Für das Präsidium

 

Hans-Joachim Nüsse                                         Ulrich Peck

Vize Präsident                                                    Präsidiumsmitglied 

 


18. Dezember 2020

Weitere Information zur EU-Verordnung 2020/688

 

In Ausgabe Nr. 48 unserer Brieftaube sowie in unserem Homepage-Beitrag vom 17.11.2020 haben wir über die delegierte Verordnung (EU) 2020/688 zur Ergänzung der bislang angewendeten Verordnung (EU) 2016/429 zur Verhinderung von seuchenhaften Erkrankungen bei Tieren in Bezug auf Tiertransporte innerhalb der EU, die ab dem 21. April 2021 gelten soll, informiert.

 

In dieser Verordnung werden Anforderungen an die Haltung von Brieftauben und deren Verbringung zu Wettflügen ausdrücklich geregelt, besonders im Artikel 68 unter Verweis auf den Artikel 59, mit Vorgaben für die Durchführung von grenzüberschreitenden Brieftaubentransporten innerhalb der EU und zunächst dafür notwendige Tiergesundheitszertifizierungen formuliert.

 

Da diese VO 2020-688 Auswirkungen auf die Durchführung des Brieftaubensportes in den Mitgliedstaaten zur Folge hätte, hat sich das Präsidium des Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter e.V. an die Präsidentin der Europäischen Kommission Frau Ursula von der Leyen und an die Bundesministerin für Landwirtschaft Frau Julia Klöckner gewandt und auf die Gefahren für den Erhalt des Brieftaubensportes hingewiesen.

 

Dieser Meinungsaustausch wurde auf Expertenebene von Anfang an aktiv und fachgerecht von dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt von Mecklenburg-Vorpommern, begleitet und unterstützt.

Dieses koordinierte Handeln und die Bemühungen der europäischen Brieftaubenverbände innerhalb des FCI haben es ermöglicht, dass auf Expertenebene der Europäischen Union Vorschläge für Verbesserungen der VO 2020/688 ausgearbeitet wurden, damit auf dieser Grundlage auch in Zukunft der Brieftaubensport lebensfähig bleibt.

Es ist nunmehr davon auszugehen, dass gemäß der dann verbesserten Verordnung der EU 2020/688 die ursprünglich vorgesehene Residenzpflicht (21 Tage) auf Brieftauben nicht anzuwenden sein wird.

Auch für den Fall, dass im Lichte der Änderungsverordnung beispielsweise noch bilaterale Vereinbarungen der Mitgliedstaaten, in denen grenzüberschreitend Brieftauben-Auflässe durchgeführt werden, notwendig sind, gehen wir mit berechtigter Zuversicht davon aus, auch im Jahr 2021 und darüber hinaus unseren Brieftaubensport in gewohnter Weise – allerdings immer noch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie und damit nach den Vorgaben des Hygienekonzeptes unseres Verbandes – durchführen zu können.

 

Für das Präsidium

Hans-Joachim Nüsse                                                                       

Vizepräsident                                                                      

 


17. November 2020

Der Verband Deutscher Brieftaubenzüchter e.V. setzt sich dafür ein, dass die neue Verordnung zu keinen Einschränkungen im Brieftaubenwesen führt.

Aus diesem Grund haben wir bereits Kontakt mit dem BMEL sowie der EU aufgenommen. Ebenfalls stehen wir in gutem Kontakt zu dem Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Natürlich arbeiten wir in dieser Angelegenheit auch mit unseren Nachbarverbänden und dem FCI eng zusammen.

Gerade bei Themen dieser Art sind wir auch besonders stolz auf unser internationales Netzwerk mit den Mitgliedsstaaten des FCI.  Es ist wichtig und zeigt uns, dass unsere internationalen Bemühungen Früchte tragen und wir zusammen für das Brieftaubenwesen eintreten.

Selbstverständlich werden wir Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten und bitten Sie gleichzeitig in dieser Angelegenheit nicht eigenständig tätig zu werden.

 

Für das Präsidium

Richard Groß

Downloads

Sportliche Vergabebedingungen 2024
Reiseordnung 2024
Verbandssatzung 2024
Die Brieftaube - Nr. 5 2024
Taschenkalender 2023
Taubenklinik Produktkatalog 2023

immaterielles kulturerbe brieftaubenImpressum / Datenschutzerklärung

 

© Copyright Verband Deutscher Brieftaubenzüchter e.V.
Designed by www.garhammer-brieftauben.de

Alle Rechte vorbehalten