Die Freiflugsaison unserer Tauben ist endlich wieder gestartet und sie können wieder ihre Kreise ziehen. Aus den unterschiedlichsten Gründen kann es aber passieren, dass eine Taube nicht unmittelbar zurück in den heimatlichen Schlag findet. Stattdessen fliegt sie irgendwo zu. 

 

Manchmal bei einem anderen Züchter, der die Taube dann nach der Zugeflogenen-Regelung des Verbandes (vgl. Folge 15/2021) behandelt. Oft werden die Tauben aber auch von verbandsfremden Personen, also Privatpersonen, aufgelesen. Diese Personen haben keine Möglichkeit, die Taube „so zu pflegen und zu halten, dass sie aus eigener Kraft zu ihrem Heimatschlag zurückfliegen kann“, wie es die Zugeflogenen-Regelung in § 1 Absatz 1 fordert. Solche Personen bedürfen fachkundiger Hilfe; die Taube muss unverzüglich dort abgeholt werden. Nicht immer kann der Eigentümer diese Taube unverzüglich selbst abholen, aus welchen Gründen auch immer. Für solche Fälle haben wir in ganz Deutschland ein Netz aus Vertrauenspersonen, die sich vor Ort darum kümmern, dass Tauben bei verbandsfremden Personen unverzüglich abgeholt werden.

Und obwohl es dieses Amt schon seit Jahren gibt, tauchen immer wieder Fragen auf, wenn es um die sehr bedeutsamen Aufgaben der Vertrauensperson geht. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

 

Verpflichtung der Vertrauensleute

Die Verbandssatzung schreibt in § 6 Absatz 4 Nummer 4 vor: „Jede Reisevereinigung hat einen Vertrauensmann zu wählen, welcher die von verbandsfremden Personen gemeldeten Tauben entgegennimmt und für die Weiterleitung an den Heimatverein Sorge trägt; hierbei können Kosten bis zu Euro 2,50 Futtergeld sowie die nachgewiesenen Transportkosten von den Eigentümern der entflogenen Taube gefordert werden; die gewählten Vertrauensleute sind in der örtlichen Presse in geeigneter Form bekannt zu geben; sie müssen einen Fernsprechanschluss haben.“ Die Einrichtung dieses Amtes ist für eine Reisevereinigung daher bindend. Die Verpflichtung gilt im Anschluss jedoch nicht nur innerhalb der eigenen Reisevereinigung, das Amt kommt am Ende jedem Züchter zu Gute. Es muss daher jedem klar sein, dass sich die Wahl der Vertrauensperson niemals nur auf die eigene Reisevereinigung beschränkt. Jede Vertrauensperson ist dem Verband zu melden, so dass stets eine aktuelle Liste aller Vertrauenspersonen verfügbar ist. Mithilfe einer Postleitzahlen-Suche kann hier die nächste Vertrauensperson ermittelt werden.

 

Problematik

Obwohl also jede Reisevereinigung mindestens eine Vertrauensperson zu wählen hat, erfolgt die Außendarstellung dieser Liste nicht nach Reisevereinigung, sondern eben aufgrund des Wohnortes, genauer gesagt der Postleitzahl. Dieser Hinweis ist gerade für großflächige Reisevereinigungen immens wichtig, da hier unter Umständen eine einzige Vertrauensperson ein sehr großes Gebiet abdecken muss. Findet man unter der angegebenen Postleitzahl nämlich keine Vertrauensperson, so ist die letzte Stelle der Postleitzahl abzuziehen, um den Radius zu erweitern. Unter Umständen wird der Radius also derart erweitert, dass die nächste Vertrauensperson ebenfalls schon wieder mehrere Kilometer entfernt wohnt.

Es gibt bereits Reisevereinigungen, die aufgrund ihrer Großflächigkeit mehrere Vertrauenspersonen in unterschiedlichen Postleitzahl-Gebieten benannt haben. Der Appell geht hier aber noch einmal an jede einzelne Reisevereinigung zu überprüfen, ob ihr eigenes Gebiet bereits genügend abgedeckt ist. Dies kann auch für größere Städte oder Ballungsräume gelten. Oft kommt es zu Überschneidungen, die an anderen Stellen ein „schwarzes Loch“ auslösen können.

Ziel muss es sein, ein noch besseres Netz von Vertrauensleuten aufzubauen, um die Rückführung zugeflogener Tauben künftig noch einfacher zu gestalten.

 

Zeitlicher Aufwand

Zeitlich begrenzen lässt sich das Amt der Vertrauensperson nicht. Es gibt keine Bürozeiten oder andere klare zeitliche Einschränkungen. Daher sollte eine Vertrauensperson schon eine grundsätzliche Erreichbarkeit haben. Geht das nicht über einen Festnetzanschluss, so kann selbstverständlich auch eine Handynummer hinterlegt werden. Das alles ist jedoch einzelfallabhängig, und das muss jede Vertrauensperson für sich selbst entscheiden. Dennoch gilt für alle Vertrauenspersonen: Wie bei allen Funktionen handelt es sich auch bei dem Amt der Vertrauensperson um ein Ehrenamt. Es liegt daher auf der Hand, dass auch eine Vertrauensperson nicht ständig und rund um die Uhr erreichbar sein kann.

Natürlich ist der zeitliche Aufwand in den Sommermonaten größer, wenn die Flüge stattfinden, Jungtauben trainiert werden und das Brieftaubenwesen Hochkonjunktur hat. Das liegt in der Natur der Sache, und trotzdem muss sich jede Vertrauensperson diesen Umstand vor Augen führen.

 

Außendarstellung

Als Vertrauensperson ist man Ansprechpartner Nummer eins für Privatpersonen. Ein ruhiger und besonnener Umgang ist hier das A und O. Es ist wichtig, Privatpersonen zu erklären, was grundsätzlich zu tun ist. Im Zweifelsfall weiß der Anrufer nicht, dass sich auch eine (zahme) Brieftaube nicht einfach einfangen lässt, wenn sie frei fliegt oder auf einem Baum, einem Dach oder einem anderen Ort Zuflucht sucht oder womöglich Rast macht. Es ist wichtig, hier in den Austausch zu treten, um so abschätzen zu können, ob sofort Maßnahmen ergriffen werden müssen oder ob die Taube womöglich nur Rast macht, um sich neu zu orientieren und die Heimreise in absehbarer Zeit fortzusetzen. In jedem Fall ist es wichtig, dem Melder alles zu erklären und schon am Telefon Hilfestellungen zu geben.

Es gibt kaum eine Möglichkeit, sich nach außen besser darzustellen, als durch die problemlose Abholung und Rückführung einer zugeflogenen Taube, die von einer Privatperson gemeldet wurde!

 

Mögliche Schwierigkeiten

Leider funktioniert die Abholung oder Rückführung einer Taube nicht immer problemlos. Wichtig ist es hier, als Vertrauensperson die Ruhe zu bewahren. Lassen Sie sich nicht provozieren, weder vom Melder noch von einem anderen Züchter. Als Vertrauensperson sollten Sie sich der Sache neutral annehmen und versuchen, wenn möglich Konflikte zu vermeiden.

 

Abschließende Hinweise für alle

Immer wieder werden der Geschäftsstelle Beschwerden zugetragen, der Angerufene zeige kein Interesse an der ihm gemeldeten Taube. An dieser Stelle sei noch einmal auf den Artikel „Kümmern Sie sich um Ihre Tauben!“ hingewiesen!

 

 

 

 

Wir können nur immer wieder darauf hinweisen, dass jeder Züchter in der Verantwortung steht, sich um seine Tiere zu kümmern und verpflichtet ist, dieser Verantwortung nachzukommen, insbesondere, wenn eine ausgebliebene Taube als zugeflogen gemeldet wird. Sollte eine persönliche Abholung, aus welchen Gründen auch immer, nicht unverzüglich möglich sein, so hat selbstverständlich auch jeder Züchter die Möglichkeit, den nächsten Vertrauensmann einzuschalten und eine Rückführung über ihn in die Wege zu leiten. Auch hier ist es stets wichtig, die Ruhe zu bewahren und besonnen zu reagieren.

Es ist wichtig, sich als Gemeinschaft zu unterstützen, und zwar nicht nur auf RV-Ebene, sondern deutschlandweit. Sich gegenseitig zu helfen und zu unterstützen muss das oberste Ziel aller Züchter sein. Den schmerzlichen Verlust einer Taube hat jeder schon einmal erleben müssen, daher sollte jeder Einzelne sein alles in seiner Macht stehende tun, dass eine zugeflogene Taube möglichst schnell und unkompliziert in den Heimatschlag zurückgeführt werden kann!

Sollte sich eine Situation nicht lösen lassen, so steht die Zugeflogenen-Abteilung des Verbandes jederzeit zur Verfügung, um helfend zur Seite zu stehen.

 

Telefonisch erreichen Sie die Zugeflogenen-Abteilung unter: (0201) 87 22 4-25.

 

Die Zugeflogenen-Abteilung

 


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