Die Flugsicherungskommission (FSK) hat auf Grund der meteorologischen Vorhersagen (es werden hohe Temperaturen bis teilweise 38 Grad und mehr) von ihrer Befugnis nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Reiseordnung, Veranstalter von Flügen verbindlich anzuweisen, keine Flüge durchzuführen, Gebrauch gemacht:

 

 

 

Verlängerung des Flugverbots von Mittwoch, den 03.08.2022 bis einschließlich Freitag, den 05.08.2022


Die Flugsicherungskommission (FSK) hat auf Grund der meteorologischen Vorhersagen (es werden hohe Temperaturen bis teilweise 38 Grad und mehr mit anschließender Schwüle und Gewittern erwartet) von ihrer Befugnis nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Reiseordnung, Veranstalter von Flügen verbindlich anzuweisen, keine Flüge durchzuführen, Gebrauch gemacht.

Das Flugverbot wird verlängert bis Freitag, 05.08.2022.

  

Sämtliche Flugveranstalter im Sinne des § 2 der Reiseordnung werden hiermit angewiesen, keine Brieftaubenflüge in dem oben genannten Zeitraum durchzuführen. Dieses Verbot betrifft sämtliche von Organisationen des Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter durchgeführte Vor-, Trainings- und Preisflüge.

Sämtliche Verbandsmitglieder werden gebeten, auch von privaten Trainingsflügen abzusehen.

  

Für die FSK

Marcel Krause

-stellv. Vorsitzender-

 

 


Flugverbot von Mittwoch, den 03.08.2022 bis (zunächst) einschließlich Donnerstag, den 04.08.2022

 

Die Flugsicherungskommission (FSK) hat auf Grund der meteorologischen Vorhersagen (es werden hohe Temperaturen bis teilweise 38 Grad erwartet) von ihrer Befugnis nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Reiseordnung, Veranstalter von Flügen verbindlich anzuweisen, keine Flüge durchzuführen, Gebrauch gemacht.

 

Das Flugverbot gilt von Mittwoch, 03.08.2022 bis zunächst einschließlich Donnerstag, 04.08.2022.

 

Es ist auch nicht gestattet, in diesem Zeitraum, bis zunächst einschließlich Donnerstag, 04.08.2022, 18.00 Uhr, die Tauben einzusetzen und zu transportieren.

 

Sämtliche Flugveranstalter im Sinne des § 2 der Reiseordnung werden hiermit angewiesen, keine Brieftaubenflüge in dem oben genannten Zeitraum durchzuführen. Dieses Verbot betrifft sämtliche von Organisationen des Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter durchgeführte Vor-, Trainings- und Preisflüge.

 

Sämtliche Verbandsmitglieder werden gebeten, auch von privaten Trainingsflügen abzusehen.

Ein Update dieser Verbandsmitteilung gibt es am Mittwoch, 03.08.2022.

 

Für die FSK

Marcel Krause

-stellv. Vorsitzender-

 


Flugverbot für Montag, den 25.07.2022 


Die Flugsicherungskommission (FSK) hat auf Grund der meteorologischen Vorhersagen (es werden hohe Temperaturen bis teilweise 38 Grad erwartet) von ihrer Befugnis nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Reiseordnung, Veranstalter von Flügen verbindlich anzuweisen, keine Flüge durchzuführen, Gebrauch gemacht.

Das Flugverbot gilt am Montag, 25.07.2022.

 

Es ist auch nicht gestattet, bis Montag, 25.07.2022, 19.00 Uhr, die Tauben einzusetzen und zu transportieren.

Sämtliche Flugveranstalter im Sinne des § 2 der Reiseordnung werden hiermit angewiesen, keine Brieftaubenflüge in dem oben genannten Zeitraum durchzuführen. Dieses Verbot betrifft sämtliche von Organisationen des Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter durchgeführte Vor-, Trainings- und Preisflüge.

Sämtliche Verbandsmitglieder werden gebeten, auch von privaten Trainingsflügen abzusehen.

  

Für die FSK

Marcel Krause

-stellv. Vorsitzender-

 

 



Verlängerung des Flugverbots von Montag, den 18.07.2022 bis einschließlich Donnerstag, den 21.07.2022


Die Flugsicherungskommission (FSK) hat auf Grund der meteorologischen Vorhersagen (es werden hohe Temperaturen bis teilweise 40 Grad und mehr mit anschließender Schwüle und Gewittern erwartet) von ihrer Befugnis nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Reiseordnung, Veranstalter von Flügen verbindlich anzuweisen, keine Flüge durchzuführen, Gebrauch gemacht.

 

Das Flugverbot wird verlängert bis Donnerstag, 21.07.2022.

 

Es ist auch nicht gestattet, bis Donnerstag, 21.07.2022, 18.00 Uhr, die Tauben einzusetzen und zu transportieren.

 

Sämtliche Flugveranstalter im Sinne des § 2 der Reiseordnung werden hiermit angewiesen, keine Brieftaubenflüge in dem oben genannten Zeitraum durchzuführen. Dieses Verbot betrifft sämtliche von Organisationen des Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter durchgeführte Vor-, Trainings- und Preisflüge.

 

Sämtliche Verbandsmitglieder werden gebeten, auch von privaten Trainingsflügen abzusehen.

  

Für die FSK

Marcel Krause

-stellv. Vorsitzender-

 

 

 

 


Flugverbot von Montag, den 18.07.2022 bis (zunächst) einschließlich Mittwoch, den 20.07.2022


Die Flugsicherungskommission (FSK) hat auf Grund der meteorologischen Vorhersagen (es werden hohe Temperaturen bis teilweise 40 Grad und mehr) von ihrer Befugnis nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Reiseordnung, Veranstalter von Flügen verbindlich anzuweisen, keine Flüge durchzuführen, Gebrauch gemacht.

Das Flugverbot gilt von Montag, 18.07.2022 bis zunächst einschließlich Mittwoch, 20.07.2022.

 

Es ist auch nicht gestattet, bis zunächst einschließlich Mittwoch, 20.07.2022, 18.00 Uhr, die Tauben einzusetzen und zu transportieren.

 

Sämtliche Flugveranstalter im Sinne des § 2 der Reiseordnung werden hiermit angewiesen, keine Brieftaubenflüge in dem oben genannten Zeitraum durchzuführen. Dieses Verbot betrifft sämtliche von Organisationen des Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter durchgeführte Vor-, Trainings- und Preisflüge.

Sämtliche Verbandsmitglieder werden gebeten, auch von privaten Trainingsflügen abzusehen.

Ein Update dieser Verbandsmitteilung erfolgt am Dienstag, 19.07.2022.

 

Für die FSK

Marcel Krause

-stellv. Vorsitzender-

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