Bitte beachten Sie nachfolgende Verbandsmitteilung zur Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes.

 

 

Verbandsmitteilung

 

Aufgrund der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes teilt das Präsidium folgendes mit:

 

1. Hinsichtlich des Einsatzgeschäftes gilt – unverändert – das Einsatzkonzept, das der Verband auf der Internetseite aber auch in der Zeitschrift „Die Brieftaube“ veröffentlicht hat.

Im Einzelfall gelten selbstverständlich die Weisungen örtlicher Behörden, denen Folge zu leisten ist.

 

2. Hinsichtlich der Ausgangsbeschränkungen gilt, dass in Regionen, in denen eine Ausgangsbeschränkung verhängt wurde, diese zu beachten ist und während der Beschränkungszeit, d. h. zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr, selbstverständlich ein Einsetzen von Brieftauben nicht erfolgen kann. Dies gilt selbstverständlich auch für das Auswerten von Brieftaubenwettflügen an den Uhrenstellen.

 

3. Für den Kabinenexpress-Transport gilt, dass Fahrerinnen und Fahrer, die Tauben transportieren, dies in aller Regel aufgrund eines entsprechenden und sei es auch mündlich geschlossenen Vertrages mit den Transportorganisationen vornehmen.

 

Sie dürften insoweit als Arbeitnehmer gelten, die ihre Arbeitsleistung erbringen. Vor diesem Hintergrund sind Kabinenexpress-Fahrer – wie auch Lkw-Fahrer im Übrigen – von den Ausgangsbeschränkungen nicht betroffen. Allerdings gilt auch hier:

 

Den Anweisungen örtlicher Behörden ist stets zunächst Folge zu leisten und gegebenenfalls im Rechtswege eine Klärung zu suchen.

 

Für das Präsidium

Hans-Joachim Nüsse

-Vizepräsident-

 

 

 

Es wird empfohlen, dass Kabi-Fahrer eine schriftliche Bescheinigung der Transportorganisation mit sich führen.

Diese kann unterschiedlich formuliert sein. Im folgenden Download ist ein Musterbeispiel:

 

 

 

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