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Unser Brieftaubenwesen ist Immaterielles Kulturerbe auf Bundesebene.

 

 

 

 


Mit der Aufnahme wird eine lange Tradition gewürdigt. Was das heißt, erklärt uns Ehrenpräsident Horst Menzel.

 

Das „Brieftaubenwesen“ ist Immaterielles Kulturerbe!

Das Ziel eines langen Weges wurde erreicht

 

Die Deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz haben dem Verband in einem gemeinsamen Schreiben mitgeteilt, dass die „Weitergabe von Wissen und Können im Brieftaubenwesen“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde. Damit ist ein langer und mühevoller und auch von Rückschlägen geprägter Prozess für uns erfolgreich abgeschlossen. Es musste viel Überzeugungsarbeit geleistet werden und viele Widerstände waren zu überwinden. Davon und über die Bedeutung der Anerkennung des Brieftaubenwesens als Immaterielles Kulturerbe möchte ich nachfolgend berichten.

Horst Menzel, Ehrenpräsident*

 

Kulturerbe. Was ist das?

Unter Kultur verstehen wir im weitesten Sinne alles vom Menschen Geschaffenes und Gestaltetes. Kulturerbe ist mithin das Geschaffene und Gestaltete, das uns frühere Generationen hinterlassen haben. Dieses Erbe zu schützen und zu bewahren hat sich die UNESCO zur Aufgabe gemacht.

Mit dem „Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“, welches 2003 beschlossen wurde und 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zielsetzung der UNESCO über die materiellen Güter hinaus ausgeweitet. Die Bundesrepublik Deutschland ist diesem Übereinkommen am 10. Juli 2013 offiziell beigetreten. Das Übereinkommen verfolgt die Ziele

  • das Immaterielle Kulturerbe zu erhalten,
  • die Achtung vor dem Immateriellen Kulturerbe der jeweiligen Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen zu gewährleisten,
  • das Bewusstsein für die Bedeutung des Immateriellen Kulturerbes und seine gegenseitige Wertschätzung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zu fördern sowie
  • die internationale Zusammenarbeit und Unterstützung zu stärken.

Gegenstand des Übereinkommens sind lebendige Ausdrucksformen kulturellen Erbes. Diese bestehen in mündlich überlieferten Traditionen und Ausdrucksweisen (einschließlich der Sprache als Träger des immateriellen Kulturerbes), in darstellenden Künsten (z.B. Tanz, Theater und Musik), in gesellschaftlichen Bräuchen, Ritualen und Festen, in Wissen und Bräuchen in Bezug auf die Natur und das Universum und in traditionellen Handwerkstechniken.

 

Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes

Nach dem „Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ können die Mitglied-Staaten der UNESCO Verzeichnisse anlegen, in denen das von ihnen anerkannte Immaterielle Kulturerbe aufgelistet wird. Demzufolge hat Deutschland das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ erstellt. Durch dieses Verzeichnis

    • wird eine Bestandsaufnahme des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland vorgenommen und damit dessen Bedeutung stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt;
    • wird die Bedeutung des Immateriellen Kulturerbes als Quelle kultureller Vielfalt, Garant für nachhaltige Entwicklung, Ausdruck menschlicher Kreativität und Mittel zur Förderung von Annäherung, Austausch und Verständnis zwischen den Menschen anerkannt; werden die durch die Bewerbung übermittelten Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und dem UNESCO-Sekretariat in Paris in Form von Berichten über das Bundesweite Verzeichnis in regelmäßigen Abständen vorgelegt;
    • wird die Voraussetzung für einen Vorschlag zur Nominierung für eine der drei internationalen Listen geschaffen; wird das Bewusstsein für die Bedeutung des Immateriellen Kulturerbes auf lokaler, regionaler und internationaler Ebene gefördert.

 

Bewerbung um Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis

Die Aufnahme setzt eine erfolgreiche Bewerbung voraus. Bewerbungen können Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen einreichen, die Ausdrucksformen immateriellen Kulturerbes selbst ausüben sowie pflegen und dadurch die Ausübung und Weitergabe des Immateriellen Kulturerbes in Gegenwart und Zukunft gewährleisten. Bewerber dürfen allerdings mit der Ausübung und Pflege des Immateriellen Kulturerbes nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgen. Zudem muss die Ausübung der lebendigen Tradition im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland stehen.

 

Die Bewerbungen unseres Verbandes - Das Brieftaubenwesen!

Die Bewerbungen des Verbandes richteten sich auf die Aufnahme des  Brieftaubenwesens  in das Bundesweite Verzeichnis. Der Begriff „Brieftaubenwesen“ wurde bewusst gewählt! Die von uns Züchtern intern gebrauchte, aber auch höchst umstrittene Bezeichnung „Brieftaubensport“ bildet nämlich nicht die gesamte Spannweite unserer Beschäftigung mit Brieftauben ab. Zudem wird damit unvorteilhaft ein Wettkampfcharakter in den Vordergrund gerückt, der unserem Hobby nicht gerecht wird. Beim Brieftaubenwesen handelt es sich um Wissen und Fähigkeiten in Bezug auf die Natur.

 

Der Begriff „Brieftaubenwesen“ umfasst vier Komponenten:

        • Brieftauben-Haltung
        • Brieftauben-Zucht
        • Brieftauben-Distanzflüge
        • Brieftauben-Ausstellungen

 

Auf diese Komponenten wurden die Bewerbungen aufgebaut und begründet.

 

Erste Bewerbung

Im Verbandspräsidium wurde erstmals im Herbst 2016 über eine Bewerbung zur Aufnahme als Immaterielles Kulturerbe nachgedacht und beschlossen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Seitdem sind über fünf Jahre vergangen bis nunmehr der gewünschte Erfolg erreicht werden konnte. Die erste Bewerbung wurde im September 2017 dem Kultusministerium Nordrhein-Westfalen (NRW) zugeleitet. Da der Sitz unseres Verbandes in Essen und damit in NRW ist, war dies die zuständige Stelle. Dieses Ministerium gab im April 2018 bekannt, dass die zuständige Landesjury eine Eintragung des Brieftaubenwesens in das „Inventar des immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen“ empfohlen hat. Zudem wurde mitgeteilt: „…das Land Nordrhein-Westfalen nominiert das Brieftaubenwesen für eine Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“.

Nach dieser Bekanntgabe kam es zu sehr heftigen Protesten von Tierschutz- und Tierrechts-Organisationen gegen einen Eintrag in Nordrhein-Westfalen und die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis und somit gegen die Anerkennung des Brieftaubenwesens als Immaterielles Kulturerbe. Wegen der wütenden Proteste, die sogar in persönlichen Anfeindungen der im Kultur-Ministerium mit unserer Sache befassten Mitarbeiter gipfelten, zögerte die Kultur-Ministerin zunächst, der empfohlenen Aufnahme in das Landes-Inventar zuzustimmen. Die Bedenken konnten jedoch entkräftet werden und den Vertretern des Verbandes wurde am 25. Oktober 2018 während einer Feierstunde die Urkunde über die Aufnahme des Brieftaubenwesens in das Inventar des Immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen überreicht. Unsere Bewerbung wurde dann der Deutschen UNESCO-Kommission zugeleitet.

Wegen der Proteste der Tierschutz- und Tierrechts-Organisationen, die auch gegenüber der Deutschen UNESCO-Kommission erhoben worden waren, kam es allerdings zu einer Ablehnung unserer Bewerbung: In einem Ablehnungsschreiben von Kommission und Kultusministerkonferenz, das uns im Dezember 2018 erreichte, wurde eindeutig auf die Einwendungen der Tierschutz- und Tierrechts-Organisationen abgestellt; eine erneute Bewerbung sei jedoch nicht ausgeschlossen.

 

Zweite Bewerbung

Das Zeitfenster für eine erneute Bewerbung war geöffnet bis Ende Oktober 2019. Die Zeit wurde genutzt für eine gründliche Analyse der Ablehnungsgründe sowie Diskussionen mit Kulturwissenschaftlern und weiteren Fachleuten auf dem Gebiet des Kulturerbes. Rechtzeitig wurde sodann eine komplett überarbeitete Fassung der Bewerbung fertiggestellt und wiederum beim Kultusministerium NRW eingereicht.

Das Ministerium teilte uns im April 2020 mit, „dass das ´Brieftaubenwesen` nach erfolgreicher Eintragung in das nordrhein-westfälische Landesinventar im Jahr 2018 in der aktuellen Auswahlrunde erneut für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen wird“. Weiter wurde ausgeführt, dass „zwischen dem Erhalt der Kulturform ´Brieftaubenwesen` und den Erfordernissen des Tierschutzes kein genereller Widerspruch besteht“. Außerdem könne durch die Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe die öffentliche Aufmerksamkeit stärker auf das „Brieftaubenwesen“ gelenkt werden, wodurch der Verband in seinem Anliegen unterstützt würde, Aufklärung über den tierschutzgerechten Umgang mit Brieftauben zu leisten.

Im März 2021 wurde uns in einem gemeinsamen Schreiben von der Deutschen UNESCO-Kommission und der Kultusministerkonferenz eröffnet, „nach Prüfung durch das unabhängige Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission wurde Ihre Bewerbung ´Brieftaubenwesen` zur Überarbeitung zurückgestellt. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, das Brieftaubenwesen entspreche in vielfacher Hinsicht heute nicht mehr den sich deutlich ändernden Werten der Gesellschaft zu Fragen von Tierwohl und Tierethik. Tierschützer beklagten die großen Verluste von Brieftauben auf den Wett- und Distanzflügen, die oftmals billigend in Kauf genommen würden. Weiter wurde erläutert, es solle, um eine Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis zu ermöglichen, ein grundsätzlich weitergehender und vertiefender Austausch mit repräsentativen Organisationen wie dem Deutschen Tierschutzbund und dem Deutschen Ethikrat stattfinden.

Vor diesem Hintergrund wurde von der Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe Anfang Mai 2021 eine Videokonferenz unter Leitung von Prof. Dr. Christoph Wulf, Vorsitzender im Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe, organisiert. Vertreten waren in der Konferenz der Deutsche Tierschutzbund, Expertinnen und Experten für das Immaterielle Kulturerbe, sowie für Tierethik, staatliche Tierschutzbeauftragte, die Deutsche UNESCO-Kommission und unser Verband durch Frau Dr. Elisabeth Peus, Frau Elena Finke und mich. Weiter nahmen Expertinnen und Experten für das Immaterielle Kulturerbe teil. In dieser mehrstündigen und sich tief mit der Problematik befassenden Konferenz konnten wir ausführlich das Brieftaubenwesen darstellen und erläutern sowie im Detail auf die Vorwürfe der Tierschutz- und Tierrechts-Organisationen eingehen. Dabei konnten wir offensichtlich überzeugen und die Bedenken des Expertenkomitees gegen eine Eintragung in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes entkräften.

Im Anschluss an die Konferenz bekam der Verband eingeräumt, seine Bewerbung im Lichte der Ergebnisse der geschilderten Konferenz bis Ende Mai 2021 erneut zu überarbeiten. Diese war nunmehr erfolgreich! Im eingangs erwähnten Schreiben über die Aufnahme des Brieftaubenwesens in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes wird dargelegt, dass das Expertenkomitee die Offenheit der kulturellen Praxis des Brieftaubenwesens gegenüber Menschen aller gesellschaftlichen Gruppen würdigt. Neben der Weitergabe von spezifischen Wissen und Können berge das Brieftaubenwesen daneben auch ein integratives Potenzial und sei von gesellschaftlicher Relevanz. Auch wurde der initiierte Dialog mit Tierschutzorganisationen begrüßt. Der Verband werde ermutigt, diesen Prozess fortzusetzen, da die stetige gesellschaftliche Debatte um Tierwohl und Tierethik im Brieftaubenwesen zentral sei für einen verantwortungsvollen, artgerechten Umgang mit den Tieren und somit für den Erhalt des Immateriellen Kulturerbes. Eine vertiefte Zusammenarbeit mit Tierschutz-Organisationen und eine nachhaltige Auseinandersetzung mit deren konstruktiver Kritik sei deshalb auch in Zukunft unerlässlich. Dem stehen wir immer offen gegenüber.

 

Bedeutung der Aufnahme

Welche Vorteile bringt unserer Brieftaubenzüchter-Gemeinschaft die Aufnahme des Brieftaubenwesens in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes?

Sicher können wir keine finanziellen Zuwendungen oder sonstige materielle Vorteile erwarten. Das ist aber auch nicht das Wesentliche. Vielmehr werden das Brieftaubenwesen, unsere Brieftauben und wir Brieftaubenzüchter in der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen. Bei allen öffentlichen Veranstaltungen können wir auf die Anerkennung der Weitergabe von Wissen und Können im Brieftaubenwesen als Immaterielles Kulturerbe hinweisen und Interesse wecken. Ziel dieser Anerkennung und Wertschätzung ist es, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland zu erhalten, zu pflegen und zu fördern. Ein bedeutender Schritt für die Zukunft.

*Bei diesem Text handelt es sich um eine gekürzte Fassung. Das Original lesen Sie in der Ausgabe 12 unserer Verbandszeitschrift „Die Brieftaube“.

 


offizielle Pressemitteilung zum immateriellen kulturerbe

 

Bonn/ Essen. Das zuständige Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission hat die Weitergabe von Wissen und Können im Brieftaubenwesen zum Immateriellen Kulturerbe ernannt. Nachdem das Brieftaubenwesen bereits im April 2018 in NRW diesen Status verliehen bekommen hat, wurde es nun auch in die bundesweite Liste eingetragen. Noch 28.000 Züchter in ganz Deutschland gehen dem einzigartigen Hobby nach und freuen sich sehr über diese Auszeichnung.

 

Die Ernennung zum Immateriellen Kulturerbe ist ein Zeichen der Wertschätzung für ein Kulturgut, welches Natur und Zivilisation seit Jahrhunderten verbindet und den Menschen bereits große Dienste erwiesen hat. Beim Brieftaubenwesen steht die Brieftaube im Vordergrund. Sie zeichnet sich durch ihr natürliches Heimfindevermögen aus, sowie ihre außerordentliche Orientierungsfähigkeit und ihre Leistungsfähigkeit, in kürzester Zeit weite Strecken zurückzulegen. Diese Eigenschaften wurden durch die Zucht weiterentwickelt und vielfältig eingesetzt. Bei der staatlichen Nachrichtenübermittlung und Botendiensten zu Kriegszeiten war die Brieftaube von essentieller Bedeutung. Das jahrtausendalte Wissen über die Vögel ist sehr bedeutend für die Zukunft des Brieftaubenwesens. Ziel des Brieftaubenwesens ist es, dieses besondere Wissen weiterzugeben und somit das einzigartige Wesen „Brieftaube“ mit all seinen Fähigkeiten zu erhalten.

Das Vereinsleben, das die Brieftaubenzüchter intensiv pflegen, spielt im gesamten Bundesgebiet eine große Rolle. Brieftauben verbinden nicht nur alle Generationen und Gesellschaftsschichten miteinander, sondern auch Nationalitäten. Aufgrund ihrer kulturellen Nähe zu den Tieren finden immer mehr ausländische Mitbürger zunehmend Interesse am Vereinsleben des Brieftaubenwesens. Das gemeinsame Interesse fördert die Integration und das Zusammenleben der Nationen.

 

„Wir sind sehr stolz, nun zum Inventar des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland zu gehören“, freut sich Ulrich Peck, Präsident des Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter e.V.  „Besonders freuen wir uns, dass wir den artgerechten und verantwortungsvollen Umgang mit unseren Tieren durch einen offenen Dialog zeigen konnten und freuen uns auch auf zukünftige Gespräche dazu. Durch die Auszeichnung erhoffen wir uns ein gesteigertes Interesse an unserem wunderbaren Hobby. Wir möchten das Brieftaubenwesen in eine lange Zukunft führen und viele neue Mitglieder mit dem Gefühl der Liebe und der Faszination gegenüber den wunderbaren Tieren anstecken. Die Auszeichnung zum Immateriellen Kulturerbe ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.“

 


Sie möchten mehr über das Brieftaubenwesen erfahren? Hier finden Sie alle hilfreichen Informationen.


 

Medienberichte

 

Lokalzeit Ruhr

 

RTL West

 

Sat 1 NRW 17:30 Uhr 

 

Kölner Stadt-Anzeiger

Tagesschau 

Zeit

 

 

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