Wir bitte um Kenntnisnahme der folgenden Verbandsmitteilung:

 

Aufgrund der zu erwartenden schwierigen Wetterbedingungen ab Samstag, 19.08.2023 bis einschließlich Dienstag, 22.08.2023, hat das Präsidium beschlossen, von seiner Befugnis nach § 20 der Sportlichen Vergabebedingungen 2023, die Vergabebedingungen in dringenden Fällen zu ändern, Gebrauch gemacht.

 

Es hat entschieden:

§ 2 Ziffer 7 der Sportlichen Vergabebedingungen 2023 wird mit sofortiger Wirkung dahingehend geändert, dass der Begriff „Wochenende“ nicht auf den Zeitraum von Samstag bis Montag beschränkt wird. Für die Vergabe von Verbandsauszeichnungen werden daher auch solche Flüge gewertet, die in dem Zeitraum von Freitag bis Montag durchgeführt wurden.

Die mitgeteilte Änderung tritt am 21.08.2023 (24.00 Uhr) außer Kraft.

Aufgrund der zu erwartenden Hitze- und Schwülebelastung, bitten wir die Distanz der Flüge entsprechend anzupassen.

 

Für das Präsidium

Ulrich Peck

-Präsident-

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